Gesetzliche Rententenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, das uns und unsere Angehörige vor bestimmten Lebensrisiken wie Arbeitsunfälle, Krankheiten, Arbeitslosigkeit und Altersarmut schützt. Organisiert wird die gesetzliche Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung und funktioniert nach folgendem Prinzip: Man zahlt während des Arbeitslebens die Rentenversicherungsbeiträge und hat dafür Ansprüche auf Reha-Leistungen auch noch während des Berufslebens, auf Rente bei Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, Rente im Alter (Regelaltersrente), Rente für Hinterbliebene und Erziehungsrente beim Tod des Lebenspartners oder Waisenrente beim Tod eines Elternteils. Dabei spielen Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand keine Rolle.
Die gesetzliche Rente spiegelt unserer Arbeitsleistung über das gesamte Arbeitsleben, d.h. sie wird individuell aus dem jeweiligen Einkommen errechnet.
Wer ist versichert?
Nicht alle Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Grundsätzlich gilt: Alle Arbeitnehmer und Auszubildende und darüber hinaus auch bestimmte Gruppen der Bevölkerung sind in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige und Freiberufler werden dagegen nicht davon erfasst, haben allerdings die Möglichkeit, gesetzliche Rentenansprüche zu erwerben, indem sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Kreis der versicherten Personen im Überblick
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet mehr als nur die Altersrenten. Noch vor dem Eintritt des Rentenalters hat man als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf andere wichtige Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden. Ein Überblick über Rentenarten und Reha-Maßnahmen.
Wie finanziert sich die Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert sich in erster Linie von den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgebern und funktioniert nach dem Umlageverfahren. Dieses System basiert auf dem sogenannten Generationsvertrag. Das bedeutet, dass die von aktuell Erwerbstätigen eingezahlten Beiträge nicht für die späteren eigenen Rentenansprüche angespart, sondern direkt als Renten an heutige Rentner ausgezahlt werden. Mehr über die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
„Wann kann ich in die Rente gehen?“
Anspruch auf eine Regelaltersente haben alle Versicherten, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, die Regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert waren. Dabei stellt sich die Frage: „Wann ist eigentlich die Regelaltersgrenze erreicht: Mit 60, mit 65, mit 67?“. Mehr zur Regelaltersrente.
Was ist das neue Rentenpaket?
Mit dem neuen Rentenpaket (Inkrafttreten 01.07.2014) wurde die Gerechtigkeitslücke geschlossen. Diejeni¬ge, die besonders lang gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben, Mütter und Väter für ihre Kindererziehung, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt berufstätig sein können, erhalten mehr Anerkennung und Wertschätzung für ihre Lebensleistung. Mehr zum Rentenpaket
Ist meine Rente sicher?
Die Frage kann leider niemand beantworten. Schon heute reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterhin zu genießen. Daher ist es fraglich, ob die Versicherungsbeiträge der zukünftigen erwerbstätigen Beitragszahler ausreichen werden, um die Renten der heutigen 30-40plus Generation zu finanzieren. Die Beiträge steigen, können aber nicht ins Unermessliche gehen. Als Folge werden die Rentenleistungen weiter gekürzt. Früher oder später wird einem klar: Man soll für sich selbst auch privat vorsorgen. Aber welche Form der zusätzlichen Altersvorsorge soll man wählen? Mehr erfahren Sie hier